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 Vogelgrippe -Verordnung ab. 1. März 2006

Das Huhn muss wieder in den Stall.

 Zum Schutz vor der Vogelgrippe gilt in Deutschland ab dem 1. März 2006 erneut eine Stallpflicht. Ab diesem Datum dürfe das Nutzgeflügel für mindestens zwei Monate wieder ausschließlich in Ställen gehalten werden, sagte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer in Berlin. Sollte sich an der Gefahrenlage etwas verändern, könnte die Stallpflicht auch früher in Kraft gesetzt werden.

Info zur Vogelgrippe

  

Wissenswertes über Vogelgrippe
Erscheinungsbild und Diagnose

Quelle: google-News

 

 

Quelle: http://www.n-tv.de

 

 Vogelgrippe einmal anders betrachtet,

und nicht ganz uninteressant !

 

 

 

 


 

 

Gefahr durch zurückkehrende Zugvögel

Angst vor Ansteckung durch Zugvögel: In Deutschland gilt ab dem 1. März eine zweimonatige Stallpflicht für Geflügel.
   
Mit der Stallpflicht will die Bundesregierung verhindern, dass sich Nutzgeflügel mit dem Vogelgrippe-Virus ansteckt, das von Vögel bei der Rückkehr aus ihren Überwinterungsgebieten übertragen werden könnte .Die Vogelgrippe breitet sich von Asien kommend aus. Seit Ende 2003 sind weltweit bereits 86 Menschen an der Krankheit gestorben. Bisher gilt   dasVirus als nur von Tier zu Tier oder vom Tier zum Menschen übertragbar. Mediziner fürchten jedoch, dass es mutieren und sich schließlich von Mensch zu Mensch verbreiten könnte.

Zuletzt hatten vor allem zahlreiche Fälle der Vogelgrippe in der Türkei Besorgnis in Europa ausgelöst. Schon für die Zeit des Vogelfluges im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung eine Stallpflicht verhängt.

Stand: 03.02.2006 17:19 Uhr

 

 

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